Wir werden für Sie in folgenden Arbeitsgebieten tätig:
Sanierungsrecht, Bankgeschäft und Kreditsicherheiten, Informatikrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht.
Sanierungsrecht
Sanierung von Unternehmen
Bei der Sanierung eines Unternehmens sind in erster Linie betriebswirtschaftliche Massnahmen nötig. Gelegentlich jedoch müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die betriebswirtschaftlichen Massnahmen unterstützen oder sie manchmal erst ermöglichen. In vielen Fällen ist z.B. einfach etwas mehr Zeit nötig, um die aufgelaufenen Schulden zurückführen zu können. In anderen Fällen ist der Erlass eines Teils der Schulden durch die Gläubiger unvermeidbar und manchmal kann auch einem Konkursverfahren nicht ausgewichen werden, um zumindest Teile des Unternehmens weiterführen zu können.
Viele dieser Massnahmen liegen auch im Interesse der Gläubiger, weil sie so einen höheren Anteil der ausstehenden Forderungen erhalten, als er bei einer einfachen Zwangsliquidation erwartet werden kann.
Hier setzen unsere Dienstleistungen ein. Wir leiten die geeigneten rechtlichen Massnahmen ein. Wir stellen für Sie ein Gesuch um Konkursaufschub, bereiten die Nachlassstundung vor, lassen uns als gerichtlich bestellte Sachwalter einsetzen oder führen aufgrund der Beschlüsse der Gläubigerversammlung ein Konkursverfahren als ausseramtliche Konkursverwaltung.
Banken / Kredite
Bankgeschäft und Kreditsicherheiten
Wir beraten Sie in umfassender Weise bei Finanzierungsproblemen, helfen beim Erarbeiten von Kreditgesuchen und überprüfen die Angemessenheit der von den Banken angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten. Wir beraten sie auch bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr.
In Insolvenzverfahren prüfen wir für Sie, ob die von Banken geltend gemachten Kreditsicherheiten bestehen. Dabei arbeiten wir nicht gegen die kreditgebenden Banken, sondern setzen uns für die korrekte Abwicklung der Insolvenzverfahren ein. Verpflichtet sind wir dabei einzig dem auftraggebenden Klienten.
Wo nötig vertreten wir Sie vor Gericht, wenn Sie infolge von Fehlern bei der Anlage Ihres Vermögens vermeidbare Verluste erlitten haben.
Informatikrecht
Informatik im Unternehmen
Unternehmen, die Informatikdienstleistungen erbringen oder Privatpersonen, die im Bereich der Informatik tätig sind, arbeiten in einem rechtlich schwierigen Umfeld, denn viele für die Informatik typischen Rechtsprobleme sind durch Gesetz und Rechtsprechung nur rudimentär oder gar nicht geregelt.
Hier können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Gattlen Informatik GmbH behilflich sein. Diese Unternehmung ist keine Konkurrenz für unsere Klienten, aber Hilfe für uns, wenn es darum geht, spezielle Probleme der Programmierung zu verstehen, damit wir sie rechtlich einordnen können.
Das in den letzten Jahren im Bereich der Vertragsgestaltung für Informatikprojekte, der Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus solchen Verträgen, aber auch das im Zusammenhang mit Datenschutz oder Urheberrecht erarbeitete Wissen setzen wir bei Rechtsproblemen der Informatik für Sie ein.
Insolvenzrecht
Insolvenz im Unternehmen
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- Beratung bei laufenden Insolvenzverfahren
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- Unterstützung und Beratung beim Vorgehen gegen säumige Schuldner
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- Vertretung bei allen Verfahren im Zwangsvollstreckungsrecht
Wir übernehmen für Sie die Vertretung in allen Verfahren des Zwangsvollstreckungsrechts und beraten Sie umfassend bei Ihrem Vorgehen gegen säumige Schuldner.
Strafrecht
Vertretung im Strafrecht
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- Vertretung im allgemeinen Strafrecht
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- Vertretung bei Strafverfahren im Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht, Insolvenzrecht, Informatikrecht, Bankgeschäften
Sie dürfen daher von uns spezielle Kenntnisse und Erfahrung bei der Anwendung der Konkursdelikte und im eigentlichen Wirtschaftsstrafrecht erwarten, weil hier ein besonderer Zusammenhang zum Arbeitsgebiet "Sanierungs- und Insolvenzrecht" besteht.
Darüber hinaus dürfen Sie von uns auch spezielle Kenntnisse und Erfahrungen bei den Strafbestimmungen zur Geldwäscherei, bei den Regeln des Bankgeheimnisses, bei der Anwendung der Insiderstrafnorm oder Kreditkartenbetrug erwarten, weil diese Bestimmungen einen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsbereich "Bankgeschäfte- und Kreditsicherheiten" haben.
Überdies dürfen Sie erwarten, dass wir uns bei der Anwendung der Computerdelikte des Strafgesetzbuches besonders gut auskennen, denn hier besteht ein direkter Zusammenhang zum Arbeitsbereich "Informatikrecht".